Wichtige Hinweise

Immer gut vorbereitet!
Daran sollten Sie vor ihrer ersten Behandlung denken.

Ärztliche Verordnung

Bitte bringen Sie unbedingt Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) mit (wenn mit einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abgerechnet werden soll), die folgende Informationen enthalten muss:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum,
  • Ausstellungsdatum der Verordnung,
  • Angaben zum Kostenträger,
  • die konkrete Diagnose,
  • das konkrete Heilmittel,
  • für gesetzlich Versicherte ein ergänzendes Heilmittel,
  • den Stempel,
  • die Unterschrift der/des verordnenden Ärztin/Arztes.

Bitte beachten Sie, dass keine Behandlungen beginnen dürfen, für die nicht eine gültige Verordnung im Sinne der Heilmittelrichtlinie vorliegt. Änderungen zu den in der obigen Liste aufgeführten Daten sind zudem nach Beginn der Behandlung nicht mehr möglich.

Behandlungsbeginn / Rezeptgültigkeit für gesetzlich Krankenversicherte

Behandlungsbeginn: Die erste Behandlung muss spätestens 28 Tage nach dem Rezeptdatum stattfinden.

Behandlungsunterbrechung: Zwischen zwei Behandlungsterminen dürfen nicht mehr als maximal 14 Tage Unterbrechung liegen.

Ausnahmeregelung: Falls Sie oder der/die Therapeut:in aufgrund von Krankheit oder Urlaub das Intervall von 14 Tagen nicht einhalten können, kann dies ausnahmsweise überschritten werden.

Gültigkeitsdauer: Seit dem 01.08.2021 sind Verordnungen mit 6 Behandlungseinheiten maximal 3 Monate ab dem ersten Behandlungstermin gültig. Verordnungen mit mehr als 6 Behandlungseinheiten maximal 6 Monate ab dem ersten Behandlungstermin. Danach verlieren die Verordnungen ihre Gültigkeit.

Zuzahlungen

Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber gemäß SGB V §32 von gesetzlich Krankenversicherten einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder einzelnen Heilmittelverordnung (sofern diese nicht von der Zuzahlung befreit sind). Dieser Beitrag entspricht in der Regel einem Betrag von Euro 10,00 pro Rezept plus 10% des Abrechnungsbetrags pro Behandlung.

Diese Zuzahlung ist beim ersten Behandlungstermin fällig (bitte per EC-Karte, Bargeld können wir leider nicht akzeptieren). Auf Wunsch stellen wir Ihnen dafür eine Quittung aus.

Sollten fällige Zuzahlungen oder Ausfallgebühren nicht bezahlt werden, behalten wir uns vor, alle weiteren Termine zu streichen und das Rezept einzubehalten. In solchen Fällen müssen wir der Krankenkasse den Grund für den Behandlungsabbruch mitteilen.

Für alle Patient:innen vor der ersten Behandlung / am Empfang

Terminbeginn:

Bitte kommen sie rechtzeitig zum vereinbarten Termin.

Anmeldeformular:

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und unterschreiben Sie es.

Ärztliche Verordnung (Rezept):

Bitte legen Sie das Rezept Ihrer Ärztin/Ihres Arztes zur Prüfung vor. Falls das Rezept nicht gültig ist, können wir Sie leider nicht behandeln, da wir unsere Behandlung nicht durch die Krankenkasse bezahlt bekommen würden. Unsere Mitarbeiter:innen sind daher angewiesen, das Rezept VOR Behandlungsbeginn zu prüfen.

Kurzfristige Terminabsagen:

Da den mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie freihalten, entstehen für Sie kaum Wartezeiten. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so müssen Sie diesen spätestens 24 Stunden vorher absagen. Bei nicht eingehaltenen oder zu spät abgesagten Terminen sind wir leider gezwungen, Ihnen eine private Ausfallrechnung zu stellen (Hinweis: Es ist nicht möglich, ausgefallene Termine mit den Krankenkassen abzurechnen; dies wird von den Krankenkassen als Betrug bewertet).

Uns ist bewusst, dass man auch innerhalb dieser 24 Stunden plötzlich und unverschuldet Krank werden kann.

Befreiungsausweis:

Sofern Sie einen gültigen Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse erhalten haben, bringen Sie diesen bitte ebenfalls mit.

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihre Behandlung!

 

Weiterführende Informationen zur Heilmittelrichtlinie.

Jetzt anrufen 040. 320 86 960
und einen Termin vereinbaren.